Corona-Test: Muss das Jobcenter die Kosten bezahlen?
Der 45-jährige Antragsteller bezieht Grundsicherungsleistungen (Hartz IV) und hat in einem gerichtlichen Eilverfahren verlangt, das Jobcenter zur vorläufigen Übernahme der Kosten eines Corona-Tests in Höhe von 200,00 EUR zu verpflichten.
Kosten für Corona-Test: Jobcenter nicht zuständiger Leistungsträger
Das Gericht hat diesen Antrag abgelehnt. Das Jobcenter sei nicht der zuständige Leistungsträger, sondern die gesetzliche Krankenversicherung, deren Versicherungsschutz ihm als Bezieher von Grundsicherungsleistungen zukomme. Im Übrigen habe der Antragsteller selbst mitgeteilt, dass er nach den Angaben des Gesundheitsamtes nicht zu einer Risikogruppe gehöre. Daher sei der Test für ihn nicht notwendig. Er habe keinen Anspruch darauf, besser gestellt zu werden als der Personenkreis gesetzlich Krankenversicherter.
Sozialgericht: Mehrbedarf für Ernährung abgelehnt
Das Gericht hat auch das weitere Begehren des Antragstellers abgelehnt, das auf die Verpflichtung des Jobcenters zur vorläufigen Gewährung eines Mehrbedarfs in Höhe von 100,00 EUR für Ernährungskosten, die durch die Corona-Krise erhöht seien, gerichtet war. Der Antragsteller könne den Erwerb von Lebensmitteln aus dem Regelbedarf bestreiten, und zwar auch in der derzeitigen Krisensituation. Die Voraussetzungen für die Gewährung eines Mehrbedarfs lägen nicht vor. Der Antragsteller habe nur behauptet, dass er es als Hartz IV-Empfänger zunehmend schwerer habe, sich zu ernähren. Es bestünden jedoch bei Verbrauchsgütern und Lebensmitteln keine Versorgungsengpässe. Dies gelte auch für solche Waren und Lebensmittel, deren Erwerb Bezieher von Grundsicherungsleistungen aus dem Regelbedarf bestreiten müssen.
Hinweis: Sozialgericht Frankfurt am Main, Beschluss v. 26.3.2020, S16AS373/20ER (nicht rechtskräftig)
-
Voraussetzungen für einen gültigen Widerspruch per E-Mail
264
-
Hartz IV-Empfänger können kostenlos Personalausweis erhalten
1751
-
Anspruch auf Mietkostenübernahme während Haft
134
-
Zwei Bewerbungen pro Woche sind Arbeitslosen zumutbar
102
-
Besteht Anspruch auf ALG II trotz Immobilie im Ausland?
67
-
Widerspruch einlegen - das ist zu beachten
59
-
SGB II: Einmalzahlung einer privaten Unfallversicherung ist als Einkommen anzurechnen
46
-
Sonstige Bezüge reduzieren das Elterngeld nicht
45
-
Wann das Jobcenter fiktive Unterhaltszahlungen anrechnen darf
42
-
Wann Dritte dem Jobcenter Auskunft geben müssen
42
-
Fahrplan für Sozialstaatsreformen bis Sommer angekündigt
19.03.2026
-
Kein höheres Arbeitslosengeld II durch Schulgeld für Privatschulen
18.03.2026
-
Bundesrat fordert umfassende BAföG-Reform
10.03.2026
-
Bundestag beschließt Reform der Grundsicherung
06.03.2026
-
Sanktionen beim Bürgergeld treffen tausende Kinder in Deutschland
24.02.2026
-
Kein Bürgergeld für Studierende
17.02.2026
-
Scheinarbeitsverhältnisse schließen Kurzarbeitergeld aus
30.01.2026
-
Entwicklung der Widerspruchs- und Klagezahlen in Jobcentern 2025
13.01.2026
-
Kindergeld-Erhöhung ab Januar 2026
08.12.2025
-
Regelbedarfe 2022 laut Bundessozialgericht nicht verfassungswidrig
04.12.2025
Mitdenkerin
Fri Aug 20 13:06:02 CEST 2021 Fri Aug 20 13:06:02 CEST 2021
Also die FFP2 Masken stellen wohl eindeutig einen Mehrbedarf dar. Da bin ich sogar der Ansicht, dass die Regierung, die die Maskenpflicht bestimmt hat Haushalten bis zu einem gewissen Einkommen eine Einmalzahlung zur Verfügung stellt. Schließlich ist das Tragen von Masken eine auferlegte kostspielige Pflicht. Allerdings erschließen sich mir die Mehrkosten für Corona Tests noch nicht. Die waren doch bisher gratis? Wer von einer Impfung absieht, wird doch frühestens im Herbst 2021 mit eventuellen Kosten konfrontiert.