Versicherte,
- die einem Pflegegrad nach § 15 SGB XI zugeordnet sind oder
- die in der Eingliederungshilfe nach § 99 SGB IX leistungsberechtigt sind,
haben ebenfalls Anspruch auf Verhütung von Zahnerkrankungen. Hier gilt dann natürlich keine Altersgrenze.
Leistungsinhalte sind insbesondere die
- Erhebung eines Mundgesundheitsstatus,
- Erstellung eines individuellen Mundgesundheitsplans/Mundgesundheitsaufklärung sowie
- die Entfernung harter Zahnbeläge.[1]
Pflegepersonen des Versicherten sollen dabei einbezogen werden.
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