Versicherte,

  • die einem Pflegegrad nach § 15 SGB XI zugeordnet sind oder
  • die in der Eingliederungshilfe nach § 99 SGB IX leistungsberechtigt sind,

haben ebenfalls Anspruch auf Verhütung von Zahnerkrankungen. Hier gilt dann natürlich keine Altersgrenze.

Leistungsinhalte sind insbesondere die

  • Erhebung eines Mundgesundheitsstatus,
  • Erstellung eines individuellen Mundgesundheitsplans/Mundgesundheitsaufklärung sowie
  • die Entfernung harter Zahnbeläge.[1]

Pflegepersonen des Versicherten sollen dabei einbezogen werden.

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