Inhalte der Individualprophylaxe sind

  • Untersuchung zum Befund des Zahnfleisches (Parodontalzustand),
  • Aufklärung über Krankheitsursachen und ihre Vermeidung (z. B. Entstehen von Karies und Parodontopathien),
  • Erstellen von diagnostischen Vergleichen zur Mundhygiene, zum Zustand des Zahnfleisches und zur Anfälligkeit gegenüber Karieserkrankungen,
  • Motivation und Einweisung bei der Mundpflege und
  • Maßnahmen zur Schmelzhärtung der Zähne.

Außerdem besteht für diesen Personenkreis ein Anspruch auf Fissurenversiegelung der Molaren. Bei den Molaren handelt es sich um die hinteren Backenzähne, die i. d. R. im Alter von 5 bis 8 Jahren (Zahn 6), im Alter von 10 bis 14 Jahren (Zahn 7) und im Alter ab 16 Jahren (Zahn 8) durchbrechen.

Da diese Zähne sehr kariesanfällig sind, ist es sinnvoll, sie besonders zu schützen. Dies geschieht durch die Fissurenversiegelung, die mit wenig Aufwand eine langfristige und besonders preiswerte Konservierung erreicht.

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