Die Individualprophylaxe kann von Versicherten in Anspruch genommen werden, die das 6. aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben. Es handelt sich hierbei um eine zahnärztliche Untersuchung, die einmal in jedem Kalenderhalbjahr in Anspruch genommen werden kann.

Obwohl für Versicherte bis zur Vollendung des 12. bzw. des 16. Lebensjahres noch die Leistungen der Gruppenprophylaxe zur Verfügung stehen, können ebenfalls die Leistungen der Individualprophylaxe in Anspruch genommen werden. Die im Rahmen der Individualprophylaxe erbrachten Leistungen sollen jedoch die gruppenprophylaktischen Maßnahmen nicht ersetzen, sondern vielmehr ergänzen. Dies trifft besonders auf die Kinder zu, bei denen im Rahmen der Gruppenprophylaxe ein hohes Kariesrisiko festgestellt wurde und die nicht von spezifischen Programmen erfasst werden. Diese Kinder werden dann von einem niedergelassenen Zahnarzt im Rahmen der Individualprophylaxe intensiv betreut.

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