Pflegebedürftige haben Anspruch auf einen Zuschuss bis zu 4.000 EUR je Maßnahme.

Die Maßnahme kann

  • die konkrete Wohnumgebung an die Bedürfnisse des pflegebedürftigen Menschen anpassen (z. B. Einbau von Treppenlifter oder Aufzug, Fenstern mit Griffen in rollstuhlgerechter Höhe),
  • mit wesentlichen Eingriffen in die Bausubstanz verbunden sein (z. B. Türverbreiterung, fest installierte Rampen und Treppenlifter, individuelle Liftsysteme im Bad) oder
  • das Mobiliar entsprechend den Erfordernissen der Pflegesituation individuell ein- und/oder umbauen (z. B. motorisch betriebene Absenkung von Küchenhängeschränken, Austausch der Badewanne durch eine Dusche).

Die Pflegekasse kann auch einen Umzug in eine den Anforderungen des Pflegebedürftigen entsprechende Wohnung bezuschussen. Pflegebedürftige haben bei evtl. sich ergebenden mietrechtlichen Fragen in eigener Verantwortung zu regeln.

 
Wichtig

Anspruch auf Hilfsmittel

Die Bewilligung von Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes schließt einen Anspruch auf Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenversicherung oder auf Pflegehilfsmittel nicht aus.

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