Geringfügig Beschäftigte haben beispielsweise keinen Anspruch auf Zuschuss-Wintergeld. Hier darf aber nicht vergessen werden, dass Beschäftigte in mehreren Jobs mit einem Entgelt unter 520 EUR monatlich versicherungspflichtig sind, wenn ihr monatliches Entgelt in der Addition 520 EUR übersteigt. Diese Beschäftigten können also durchaus einen Anspruch auf Zuschuss-Wintergeld haben, wenn nur eine der Beschäftigungen in einem Saisonbetrieb erfolgt.

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