Die Entscheidungen über den Vorschuss von Amts wegen oder auf Antrag sind Verwaltungsakte[1], die vom Leistungsempfänger mit einem Widerspruch angefochten werden können.[2] Das gilt auch für den Rückforderungsbescheid, mit dem ein überzahlter Vorschuss zurückgefordert wird. Der Widerspruch hat aufschiebende Wirkung.[3] Die sofortige Vollziehung kann durch den Leistungsträger angeordnet werden.[4]

 
Praxis-Beispiel

Verjährung des Erstattungsanspruchs

 
Zahlung eines Vorschusses (600 EUR) 16.4.2019
Schriftliche Feststellung des Krankengeldanspruchs (450 EUR) 8.6.2019
schriftliche Feststellung des Erstattungsanspruchs mit Rechtsbehelfsbelehrung 8.6.2019
Eintritt der Unanfechtbarkeit der Feststellung 8.7.2019
Eintritt der Verjährung mit Ablauf 31.12.2023
Der Erstattungsanspruch der Krankenkasse kann durch die Krankenkasse gestundet, niedergeschlagen oder erlassen werden.

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