Die Entscheidungen über den Vorschuss von Amts wegen oder auf Antrag sind Verwaltungsakte[1], die vom Leistungsempfänger mit einem Widerspruch angefochten werden können.[2] Das gilt auch für den Rückforderungsbescheid, mit dem ein überzahlter Vorschuss zurückgefordert wird. Der Widerspruch hat aufschiebende Wirkung.[3] Die sofortige Vollziehung kann durch den Leistungsträger angeordnet werden.[4]
Verjährung des Erstattungsanspruchs
Zahlung eines Vorschusses (600 EUR) | 16.4.2018 |
Schriftliche Feststellung des Krankengeldanspruchs (450 EUR) | 8.6.2018 |
schriftliche Feststellung des Erstattungsanspruchs mit Rechtsbehelfsbelehrung | 8.6.2018 |
Eintritt der Unanfechtbarkeit der Feststellung (Fristverlängerung) | 9.7.2018 |
Eintritt der Verjährung mit Ablauf | 31.12.2022 |
Der Erstattungsanspruch der Krankenkasse kann durch die Krankenkasse gestundet, niedergeschlagen oder erlassen werden. |
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