Die Leistungen der vollstationären Pflege können mit ambulanten Pflegeleistungen kombiniert werden, z. B. bei Pflegebedürftigen in einem vollstationären Pflegeheim, die am Wochenende in häuslicher Umgebung gepflegt werden. Dies dürfte allerdings sehr selten vorkommen, da die Leistungen insgesamt den Sachleistungshöchstanspruch des jeweiligen Pflegegrads nicht übersteigen dürfen.

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