Die Voraussetzungen sind weitgehend mit den Regelungen zur Rentenversicherungspflicht identisch.[1] Dies gilt auch hinsichtlich des Beginns und Endes der Versicherungspflicht. In der Arbeitslosenversicherung sind zusätzlich folgende Regelungen zu beachten:

  • Weitergehende Regelungen hinsichtlich des möglichen Leistungsanspruchs des Pflegebedürftigen
  • Vorpflichtversicherung der Pflegeperson erforderlich
  • Ausschluss einer Mehrfachversicherung
  • Anderweitige Bestimmungen zur Versicherungsfreiheit

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