Versicherungspflichtig sind Personen, die

  • keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall und zuletzt gesetzlich krankenversichert[1] waren oder
  • die bislang weder gesetzlich noch privat krankenversichert[2] waren.

In diesem Zusammenhang ist allerdings die vorrangige obligatorische Anschlussversicherung zu beachten.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt SGB Office Professional . Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge