Seit 1.1.2023 hat die Datenstelle der Rentenversicherung für jede Person, für die sie eine Versicherungsnummer vergibt, einen Versicherungsnummernachweis auszustellen, der nur folgende personenbezogenen Daten enthalten darf:

  • die Versicherungsnummer,
  • den Vornamen,
  • den Familiennamen,
  • den Geburtsnamen und
  • das Ausstellungsdatum.

Ein neuer Versicherungsnummernachweis soll in Zukunft durch die Datenstelle der Rentenversicherung auf Antrag bei der zuständigen Einzugsstelle oder beim Rentenversicherungsträger ausgestellt werden,

  • wenn der Sozialversicherungsausweis oder der Versicherungsnummernachweis zerstört worden, abhandengekommen oder in anderer Form unbrauchbar geworden ist oder
  • von Amts wegen, wenn sich die Versicherungsnummer oder die Angaben zur Person ändern.

In diesen Fällen werden die bisher ausgestellten Versicherungsnummernachweise widerrufen.

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