Tritt zu einer Arbeitsunfähigkeit aufgrund eines Versicherungsfalls eine unfallunabhängige Krankheit hinzu, die für sich Arbeitsunfähigkeit verursachen würde, wird dadurch keine weitere Arbeitsunfähigkeit begründet, die selbstständige rechtliche Folgen auslösen könnte. Die hinzugetretene Krankheit löst erst dann selbstständige Folgen aus, wenn sie alleinige Ursache für die Arbeitsunfähigkeit ist. Dann fällt auch das Verletztengeld weg.

 
Praxis-Beispiel

Hinzutritt einer unfallunabhängigen Erkrankung

Ein Versicherter erleidet am 2.7. einen Arbeitsunfall und ist wegen der Folgen bis zum 5.10. arbeitsunfähig. Während dieser Zeit tritt am 10.9. eine unfallunabhängige Krankheit ein, die für sich ebenfalls Arbeitsunfähigkeit verursachen würde. Die Arbeitsunfähigkeit wegen der unfallunabhängigen Krankheit endet am 2.11.

Der Arbeitsunfall ist die wesentliche Ursache für die Arbeitsunfähigkeit in der Zeit vom 2.7. bis 5.10. Die unfallunabhängige Erkrankung ist in der Zeit vom 6.10. bis 2.11. die wesentliche Ursache für die Arbeitsunfähigkeit. Entsprechend sind die Ansprüche auf Entgeltersatzleistungen zu beurteilen.

Dies gilt auch, wenn zu einer Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer unfallunabhängigen Krankheit die Folgen eines Versicherungsfalls in der Unfallversicherung hinzutreten, die ebenfalls Arbeitsunfähigkeit auslösen würden.

 
Praxis-Beispiel

Hinzutritt einer unfallabhängigen Erkrankung

Ein Versicherter ist wegen der Folgen eines Herzinfarkts in der Zeit vom 4.4. bis 20.6. arbeitsunfähig krank. Er erleidet während dieser Zeit am 18.5. einen Arbeitsunfall, wegen dessen Folgen bis zum 5.7. Arbeitsunfähigkeit besteht.

Die (unfallunabhängigen) Folgen des Herzinfarkts sind die wesentliche Ursache für die Arbeitsunfähigkeit in der Zeit vom 4.4. bis 20.6. Die Folgen des Arbeitsunfalls sind in der Zeit vom 21.6. bis 5.7. die wesentliche Ursache für die Arbeitsunfähigkeit. Entsprechend sind die Ansprüche auf Entgeltersatzleistungen zu beurteilen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt SGB Office Professional . Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge