Die Impfleistung des Arztes umfasst neben der Impfung:

  • Informationen über den Nutzen der Impfung und über die zu verhütende Krankheit,
  • Hinweise auf mögliche Nebenwirkungen und Komplikationen,
  • Erhebung der Anamnese und der Impfanamnese, einschließlich der Befragung über das Vorliegen möglicher Kontraindikationen,
  • Feststellen der aktuellen Befindlichkeit zum Ausschluss akuter Erkrankungen,
  • Empfehlungen über Verhaltensmaßnahmen im Anschluss an die Impfung,
  • Aufklärung über Beginn und Dauer der Schutzwirkung,
  • Hinweise zu Auffrischimpfungen,
  • Dokumentation der Impfung im Impfausweis bzw. Ausstellen einer Impfbescheinigung.

Zum Anspruch auf Schutzimpfungen zählt auch die Bereitstellung des erforderlichen Impfausweisvordrucks sowie ggf. einer Impfdokumentation.[1]

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