Der GKV-Spitzenverband fördert Einrichtungen, die Verbraucher sowie Patienten in gesundheitlichen und gesundheitsrechtlichen Fragen qualitätsgesichert kostenfrei informieren und beraten.
Sozialversicherung: Die Förderung von Einrichtungen der Verbraucher- und Patientenberatung ist in § 65b SGB V geregelt. Die Verordnung zur Beteiligung von Patientinnen und Patienten in der gesetzlichen Krankenversicherung (Patientenbeteiligungsverordnung – PatBeteiligungsV) regelt Anforderungen an und Anerkennung von maßgeblichen Einrichtungen der Verbraucher- und Patientenberatung. Die entsprechende Verordnungsermächtigung ist in § 140g SGB V enthalten.
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