Der G-BA hat Richtlinien zu beschließen, um innovative Untersuchungs- und Behandlungsmethoden zu erproben.[1] Auf dieser Grundlage wird die entsprechende Untersuchungs- oder Behandlungsmethode in einem befristeten Zeitraum zulasten der Krankenkassen erbracht.

Anbieter innovativer Methoden können die Erprobung beim G-BA beantragen. Sie werden an der Finanzierung der wissenschaftlichen Begleitung und Auswertung der Erprobung beteiligt. Somit können neue Behandlungsmethoden gezielt auf ihren Nutzen hin überprüft werden, ohne sie der Patientenversorgung vorzuenthalten. Auf dieser Grundlage kann mit den Ergebnissen der Erprobung fundiert über die allgemeine Anerkennung einer neuen Methode als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung entschieden werden.

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