Bei Arbeitnehmern, die bereits eine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung ausüben, erfolgt keine Zusammenrechnung mit einer geringfügig entlohnten Beschäftigung. Das Arbeitsentgelt aus dem zweiten und jedem weiteren Minijob wird mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet und ist in der Regel versicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Für die weitere Beschäftigung ist zu berücksichtigen, dass beim Bestehen einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung eine Addition mehrerer Beschäftigungsverhältnisse in der Arbeitslosenversicherung dauerhaft ausgeschlossen ist.[1]

 
Praxis-Beispiel

Addition einer versicherungspflichtigen mit mehreren geringfügig entlohnten Beschäftigungen

  • Beschäftigung A: mtl. Arbeitsentgelt 1.600 EUR
  • Beschäftigung B: mtl. Arbeitsentgelt 220 EUR (ab 1.5.)
  • Beschäftigung C: mtl. Arbeitsentgelt 450 EUR (ab 1.7.)

Da es sich bei der Beschäftigung B um eine versicherungsfreie "erste" geringfügige Nebenbeschäftigung handelt, werden die Arbeitsentgelte aus den Beschäftigungen A und B nicht addiert. Das monatliche Arbeitsentgelt aus der Beschäftigung A liegt im Übergangsbereich.

Ab 1.7. sind die Beschäftigungsverhältnisse A und C zu addieren. Bei einem beitragspflichtigen Gesamtentgelt von 2.050 EUR ist für beide Beschäftigungsverhältnisse eine Beitragsberechnung nach den Bestimmungen des Übergangsbereichs nicht möglich.

Diese Beurteilung gilt aber nur für die Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. In der Arbeitslosenversicherung ist eine Addition von Beschäftigung A und C wegen des in diesem Versicherungszweig geltenden absoluten Additionsverbots von Haupt- und Nebenbeschäftigung nicht möglich.[2] Deshalb entsteht in Beschäftigung C keine Arbeitslosenversicherungspflicht. In der Beschäftigung A besteht Arbeitslosenversicherungspflicht und bei einem monatlichen Arbeitsentgelt von 1.600 EUR sind die Regelungen des Übergangsbereichs anzuwenden.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt SGB Office Professional . Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge