Für die versicherten Studenten ist eine vom übrigen Recht der gesetzlichen Krankenversicherung abweichende Zahlungsweise vorgesehen.[1] Die Beiträge sind danach vor der Einschreibung oder Rückmeldung an der Hochschule für das Semester, für das die Einschreibung oder Rückmeldung erfolgen soll, im Voraus an die zuständige Krankenkasse zu zahlen. Der GKV-Spitzenverband hat hiervon eine abweichende Zahlungsweise in den Beitragsverfahrensgrundsätzen Selbstzahler vorgesehen. Danach ist für versicherungspflichtige Studenten dann eine monatliche Zahlungsweise zulässig, sofern die monatliche Zahlung der Beiträge sichergestellt ist.

Davon ist auszugehen, wenn der versicherungspflichtige Student die Krankenkasse zum Einzug der Beiträge im Rahmen eines SEPA-Lastschriftmandats ermächtigt oder nachweist, dass er seiner Bank einen Dauerauftrag zur monatlichen Überweisung der Beiträge an die Krankenkasse erteilt hat. Die Beiträge sind danach bis zum 15. des dem Beitragsmonat folgenden Monats (Fälligkeitstag) zu zahlen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt SGB Office Professional . Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge