Der Staatsangehörigkeitsschlüssel ist für die Meldung zur Sozialversicherung erforderlich und ist ein 3-stelliger vom Statistischen Bundesamt festgelegter Schlüssel für die Staatsangehörigkeit.
Sozialversicherung: Die gesetzliche Grundlage für die Meldungen zur Sozialversicherung bildet § 28a SGB IV. Die Inhalte des Meldeverfahrens regelt die Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (DEÜV).
Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung bestimmen im Gemeinsamen Rundschreiben zum Meldeverfahren zur Sozialversicherung v. 29.6.2016 i. d. F. v. 28.6.2018 (GR v. 29.6.2016) die Grundsätze des Meldeverfahrens.
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