Zusammenfassung

 
Begriff

Die soziale Gruppenarbeit ist eine Hilfe zur Erziehung. Sie ist bestimmt für

  • ältere Kinder (in der Regel ab 10 Jahren),
  • Jugendliche (14-18 Jahre) oder
  • junge Volljährige (18-21 Jahre)

und soll bei Entwicklungsschwierigkeiten und Verhaltensproblemen (wie z. B. Aggressivität, Straffälligkeit, Schulverweigerung, Schul- und Ausbildungsschwierigkeiten sowie Beziehungsprobleme) helfen. Durch soziales Lernen in der Gruppe soll die Entwicklung des jungen Menschen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit gefördert werden. Die soziale Gruppenarbeit ist eine ambulante Erziehungshilfe.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: Die soziale Gruppenarbeit wird als Hilfe zur Erziehung nach §§ 27, 29 SGB VIII sowie Hilfe für junge Volljährige nach §§ 41, 29 SGB VIII und Leistung der Eingliederungshilfe für ältere Kinder und Jugendliche mit seelischen Behinderungen nach § 35a SGB VIII geleistet.

1 Voraussetzungen

Bei älteren Kindern (i. d. R. ab 10 Jahren) und Jugendlichen (14-18 Jahre) haben die Personensorgeberechtigten einen Anspruch auf Hilfen zur Erziehung in sozialer Gruppenarbeit ihrer Kinder, wenn die allgemeinen Voraussetzungen für die Hilfe zur Erziehung nach § 27 Abs. 1 SGB VIII vorliegen und soziale Gruppenarbeit im Hinblick auf die Kindesentwicklung geeignet und notwendig ist.

Die Gruppenarbeit ist geeignet und notwendig, wenn der junge Mensch unter Entwicklungsproblemen und Verhaltensstörungen leidet und diese durch die soziale Gruppenarbeit bewältigt werden können. Zudem müssen die Kinder und Jugendlichen bereit sein, an der Gruppenarbeit teilzunehmen.

Bei jungen Volljährigen (18-21 Jahre) kann die soziale Gruppenarbeit als Hilfe für die Persönlichkeitsentwicklung und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung geleistet werden.

 
Hinweis

Soziale Gruppenarbeit für Kinder und Jugendliche mit seelischen Behinderungen

Soziale Gruppenarbeit ist auch für ältere Kinder und Jugendliche mit seelischen Behinderungen möglich. Ein Anspruch besteht aus den Regeln der Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII.

2 Ziel

Ziel der Gruppenarbeit ist das gemeinsame Erlernen von fehlenden sozialen Kompetenzen wie

  • Rücksichtsnahmen,
  • Empathie,
  • Kooperationsbereitschaft.

Zudem können durch soziale Gruppenarbeit auch Beziehungs- und Entwicklungsprobleme aus dem sozialen Umfeld des jungen Menschen bewältigt werden.

3 Methodische Ausgestaltung

Die sozialen Lernerfahrungen sollen durch den dynamischen Prozess in der Gruppe erworben werden. Der junge Mensch soll sich in der Gruppe wahrnehmen und sich selbst reflektieren. Die Gruppenarbeit ist durch themen- und gesprächsorientierte sowie aktions- und erlebnisorientierte Elemente ausgestaltet. Die Schwerpunkte richten sich je nach Zielgruppe, Alter, Bedarf und Dauer. Soziale Gruppenarbeit wird üblicherweise in Form von Kursen oder offenen fortlaufenden Gruppenangeboten durchgeführt.[1]

4 Verhältnis zu sozialen Trainingskursen nach dem JGG

Der soziale Trainingskurs erfolgt nach § 10 Abs. 1 Nr. 6 JGG auf richterliche Weisung. Er fällt inhaltlich unter die soziale Gruppenarbeit, ist aber im Gegensatz zur sozialen Gruppenarbeit nach § 29 SGB VIII nicht freiwillig.

5 Kosten

Die soziale Gruppenarbeit ist kostenfrei zugänglich.

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