Der Sozialbeirat ist ein Beratungsgremium für die gesetzgebenden Körperschaften und die Bundesregierung. Hintergrund ist die Unterstützung bei der Planung und Durchführung staatlicher Maßnahmen, insbesondere durch gutachterliche Tätigkeit zum Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung.
Sozialversicherung: Die zentralen Vorschriften finden sich in den §§ 154 bis 156 SGB VI.
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