Der Rentenversicherungsbericht enthält u. a.

  • die Zahl der Versicherten und Rentner sowie der Einnahmen, der Ausgaben, der Nachhaltigkeitsrücklage sowie des jeweils erforderlichen Beitragssatzes in den künftigen 15 Kalenderjahren,
  • eine Übersicht über die voraussichtliche finanzielle Entwicklung der Rentenversicherung in den künftigen 5 Kalenderjahren auf der Grundlage der aktuellen Einschätzung der mittelfristigen Wirtschaftsentwicklung und
  • eine Darstellung, wie sich die Anhebung der Altersgrenzen voraussichtlich auf die Arbeitsmarktlage, die Finanzlage der Rentenversicherung und andere öffentliche Haushalte auswirkt.[1]

Der Sozialbeirat nimmt entsprechend seinem gesetzlichen Auftrag dann Stellung zum Rentenversicherungsbericht, der seitens der Bundesregierung beschlossen wurde.

Des Weiteren geht er beispielsweise in der Stellungnahme zum Rentenversicherungsbericht 2021 auf die wesentlichen Ergebnisse des Ageing Reports 2021 der Europäischen Kommission ein (Vorausberechnungen der alterungsbedingten Ausgaben bis 2070), thematisiert rentenpolitische Fragen, bei denen der Sozialbeirat in der jetzt begonnenen Legislaturperiode gesetzgeberischen Handlungsbedarf sieht (Stärkung von Prävention und Rehabilitation zur Sicherung und zum Erhalt von Arbeitsfähigkeit und Einführung einer Altersvorsorgepflicht für Selbstständige).

Entsprechend seinem gesetzlichen Auftrag hat der Sozialbeirat zum Rentenversicherungsbericht 2022, den die Bundesregierung am 30.11.2022 beschlossen hat, Stellung genommen (auch zur Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre – Vierter Bericht – und zur Kapitaldeckung in der Altersversorgung).

[1] Vgl. § 154 SGB VI.

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