Bei einer ehelichen Geburt steht den Eltern die gemeinsame Sorge mit Geburt des Kindes zu. Mutter des Kindes ist die Frau, die das Kind geboren hat. Gesetzlicher Vater ist der Mann, der mit der Mutter zum Zeitpunkt der Geburt verheiratet ist.
Elterliche Sorge bei Trennung oder Scheidung
Wenn sich die Eltern trennen oder scheiden lassen, berührt dies grundsätzlich nicht die gemeinsame Sorge. Jedoch kann das Sorgerecht auf Antrag eines Elternteils ihm zugewiesen werden.
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