Bei einer ehelichen Geburt steht den Eltern die gemeinsame Sorge mit Geburt des Kindes zu. Mutter des Kindes ist die Frau, die das Kind geboren hat. Gesetzlicher Vater ist der Mann, der mit der Mutter zum Zeitpunkt der Geburt verheiratet ist.

 
Hinweis

Elterliche Sorge bei Trennung oder Scheidung

Wenn sich die Eltern trennen oder scheiden lassen, berührt dies grundsätzlich nicht die gemeinsame Sorge. Jedoch kann das Sorgerecht auf Antrag eines Elternteils ihm zugewiesen werden.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt SGB Office Professional . Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge