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Die privaten Krankenversicherungsunternehmen bieten seit 1985 Tarife zur Abdeckung des Pflegerisikos an. Nach diesen auf freiwilliger Basis abgeschlossenen Tarifen leistet der Versicherer beim Eintritt des Pflegefalles im vertraglichen Umfang Ersatz von Aufwendungen für Pflege oder ein Pflegetagegeld. Grundlage für diese Versicherung sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Pflegekrankenversicherung – MB/PV. Der Abschluss einer Pflegekrankenversicherung kann als unternehmensbezogene Voraussetzung den gleichzeitigen Abschluss einer Krankheitskostenversicherung und andere Bedingungen vorsehen.

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