Rz. 94

Die Richtlinie für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche vertragszahnärztliche Versorgung mit Zahnersatz und Zahnkronen (Zahnersatz-Richtlinie) des Gemeinsamen Bundesausschusses ist in der zuletzt am 15.12.2022 geänderten Fassung zum 1.1.2023 in Kraft getreten. Sie regelt den Gegenstand und die Zweckbestimmung der Regelversorgung mit Zahnersatz, Zahnkronen und Suprakonstruktionen, die Voraussetzungen für Leistungsansprüche der Versicherten im Rahmen der vertragszahnärztlichen Versorgung, die Voraussetzungen und Grundsätze für eine Versorgung mit Zahnersatz sowie die Anforderungen an einzelne Behandlungsbereiche, wie die Versorgung mit Zahnkronen, Brücken, herausnehmbarem Zahnersatz, Kombinationsversorgung aus festsitzendem und herausnehmbarem Zahnersatz sowie die Versorgung mit Suprakonstruktionen (implantatgestützter Zahnersatz).

 

Rz. 95

Im Zusammenhang mit der Neufassung der Richtlinien für die vertragszahnärztlich Versorgung zum 1.1.2004 waren auch der Bema-Z und der BMV-Z (§ 87) mit Wirkung zum 1.1.2004 den gesetzlichen Vorgaben entsprechend angepasst worden.

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