Die als Übergangsregelung für die Vergütung ärztlicher Leistungen im Jahr 2006 eingeführte Vorschrift ist zeitlich abgelaufen und aufgrund des Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstrukturgesetz – GKV-VStG) v. 22.12.2011 (BGBl. I S. 2983) mit Wirkung zum 1.1.2012 aufgehoben worden.
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