Rz. 1

Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Sicherung und Strukturverbesserung der gesetzlichen Krankenversicherung (Gesundheitsstrukturgesetz – GSG) v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) eingeführt worden und zum 1.1.1993 in Kraft getreten.

Aufgrund des Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz – GKV-WSG) v. 26.3.2007 (BGBl. I S. 378) sind in Abs. 1 und Abs. 3 Satz 1 die Wörter "Verbände der" mit Wirkung zum 1.7.2008 gestrichen worden. Dies ist eine Folge der neuen Organisationsstruktur der Verbände der Krankenkassen.

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