Rz. 5

Der von unabhängigen Sachverständigen zu erstellende Bericht über die Ergebnisse der Auswertung ist zu veröffentlichen. Damit sind sie allgemein und ungehindert zugänglich. In der Praxis werden dafür verschiedene Medien genutzt (u. a. das Internet). Sollten mehrere unabhängige Wissenschaftler beteiligt sein, und diese zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen, wäre dies im Bericht auszuführen (Koch, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB V, 3. Aufl. 2016, § 65 Rz. 6).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt SGB Office Professional . Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge