Rz. 13
Eine Kürzung der Bemessungsgrundlage für Beiträge aus Teilarbeitslosengeld i. S. d. § 162 SGB III findet bei gleichzeitigem Bezug von beitragspflichtigem Arbeitsentgelt aus einem nicht geringfügigen Beschäftigungsverhältnis nach Abs. 1 Satz 2 HS 2 nicht statt.
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