Rz. 2
Die Vorschrift regelt die Meldepflichten bei Rentenantragstellung und Rentenbezug. Sie gilt sowohl für Versicherten- als auch für Hinterbliebenenrenten und betrifft alle Meldungen im Rentenverfahren. § 205 ergänzt die Vorschrift um Meldepflichten des Versicherten bei Bezug von Renten, Versorgungsbezügen und Arbeitseinkommen.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt SGB Office Professional . Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen