Rz. 1

Die Vorschrift ist mit dem Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (Digitale-Versorgung-Gesetz – DVG) v. 9.12.2019 (BGBl. I S. 2562) mit Wirkung zum 19.12.2019 in Kraft getreten.

Durch das Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz – DVPMG) v. 3.6.2021 (BGBl.I S. 1309) sind mit Wirkung zum 9.6.2021 der Abs. 1 Satz 2 und der Abs. 2 Satz 1 und 2 geändert worden. Außerdem sind der Abs. 2a eingefügt, der Abs. 4 Satz 5 neu gefasst sowie dem Abs. 5 die Sätze 6 und 7 angefügt worden.

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