Rz. 27b

Nach Abs. 5f evaluiert das BMG im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bis zum 31.12.2023 die Auswirkungen der Regelungen des Abs. 3 Satz 2 und 3 auf die Marktanteile von Apotheken (sog. Präsenzapotheken) und des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln. Die Evaluation soll nach der Gesetzesbegründung insbesondere die Verteilung der jeweiligen Marktanteile von Präsenzapotheken und Versandapotheken im Bereich der verschreibungspflichtigen Arzneimittel zum Gegenstand haben. Der Evaluationsgegenstand bezieht sich somit nicht nur auf die Arzneimittelversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung, sondern umfasst alle verschreibungspflichtigen Arzneimittel. Die Evaluation schließt im Übrigen eine Überprüfung der bestehenden Vergütungen für Leistungen der Apotheken und mögliche Maßnahmen zur Anpassung und einer möglichen Kompensation der vorgesehenen Mehrausgaben ein.

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