Rz. 4

Zur Unterstützung bei der Suche nach vertragsärztlichen Leistungserbringern und Leistungen erhalten Bürger auf Anfrage auch arzt- und einrichtungsbezogene Informationen über das Nationale Gesundheitsportal (Satz 1, 2). Zu den vertragsärztlichen Leistungserbringern gehören neben den Vertragsärzten auch Berufsausübungsgemeinschaften, medizinische Versorgungszentren und ermächtigte Ärzte. Zu den arztbezogenen Informationen gehören vor allem

  • Adressen, Telefonnummern und E-Mail-Adressen der Praxen und Einrichtungen,
  • Sprechstundenzeiten,
  • Fachgebietsbezeichnungen und
  • Qualifikationen der Leistungserbringer

(Satz 3). Zudem wird auch über erteilte Abrechnungsgenehmigungen für besonders qualitätsgesicherte Leistungsbereiche in der vertragsärztlichen Versorgung oder darüber informiert, inwieweit die Praxis barrierefrei zugänglich ist (§ 75 Abs. 1a Satz 2 i. V. m. § 75 Abs. 7 Nr. 3a).

 

Rz. 5

Die KBV richten zu diesem Zweck ein bundesweites Verzeichnis der vertragsärztlichen Leistungserbringer mit wesentlichen Informationen zum Versorgungsangebot ein (BT-Drs. 19/27652 S. 138, BT-Drs. 19/29384 S. 206). Für die Suche stellt das Nationale Gesundheitsportal eine Suchmaske zur Verfügung, über die Nutzer in Einzelabfragen auf dieses Verzeichnis zugreifen können. Dazu werden die Suchanfragen vom Nationalen Gesundheitsportal an das Verzeichnis bei den KBV weitergeleitet, die entsprechenden Daten aus dem Verzeichnis ausgewählt und an das Nationale Gesundheitsportal zur Darstellung in der Suchmaske übermittelt. Durch geeignete technische Maßnahmen wird sichergestellt, dass über das Nationale Gesundheitsportal nur Einzelabfragen möglich sind und die Übermittlung größerer Datenmengen oder des gesamten Verzeichnisses verhindert werden.

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