Rz. 3

Die gematik erstellt eine Geschäfts- und Verfahrensordnung (Satz 1; www.vesta-gematik.de/geschaefts-und-verfahrensordnung; abgerufen: 18.9.2022). Sie wurde durch das Bundesministerium für Gesundheit genehmigt. Die aktuelle Geschäfts- und Verfahrensordnung (Stand: 20.6.2018) regelt das Nähere

  • zum Aufbau, zur Pflege und zum Betrieb sowie zur Nutzung des Interoperabilitätsverzeichnisses,
  • zur Benennung der Experten und zu deren Kostenerstattung nach § 386,
  • zum Verfahren der Aufnahme von Informationen nach §§ 387 bis 389 in das Interoperabilitätsverzeichnis sowie
  • zum Verfahren der Aufnahme von Informationen in das Informationsportal nach § 392.

(Satz 2). Änderungen der Geschäfts- und Verfahrensordnung bedürfen keiner Genehmigung mehr, da die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Gesundheit durch das Terminservice- und Versorgungsgesetzes seit dem 1.5.2019 Mehrheitsgesellschafterin der gematik ist.

 

Rz. 4

Die Geschäfts- und Verfahrensordnung bezieht sich auf die vor dem 20.10.2020 geltenden Rechtsnormen (vgl. Rz. 1).

Sie gliedert sich in die Abschnitte

  1. Allgemeines (Anwendungsbereich, Informationen im Interoperabilitätsverzeichnis, Betrieb und Pflege des Interoperabilitätsverzeichnisses),
  2. Verfahren zur Aufnahme von Informationen in das Interoperabilitätsverzeichnis (Aufnahme von Interoperabilitätsfestlegungen, Aufnahme von Informationen, die keine Interoperabilitätsfestlegungen sind, Aufnahme von Bewertungen, Empfehlungen und Festlegungen),
  3. Expertenbeteiligungsverfahren (Benennung und Auswahl von Experten, allgemeines Verfahren zur Beteiligung der Experten, Anforderungen an die Stellungnahmen und Empfehlungen der Experten, die Möglichkeit der ergänzenden Einladung zur Erörterung sowie die Erstattung von Auslagen der Experten),
  4. Fachöffentlichkeitsverfahren (Begriffsbestimmung der Fachöffentlichkeit, das allgemeine Verfahren zur Beteiligung der Fachöffentlichkeit und die Anforderungen an die Abgabe von Stellungnahmen durch die Fachöffentlichkeit),
  5. Informationsportal (Verfahren zur Aufnahme von Informationen sowie dessen Betrieb und Pflege) und
  6. Sonstiges (Gültigkeit der Geschäfts- und Verfahrensordnung).

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