2.1 Erstattungen (Abs. 1)

 

Rz. 3

Die Krankenkassen leisten ab 1.1.2021 an die Rechtsträger der für den Öffentlichen Gesundheitsdienst zuständigen Behörden (z. B. Kommunen als Träger der Gesundheitsämter) die in § 376 Satz 1 genannten Erstattungen für die Ausstattungs- und Betriebskosten der Telematikinfrastruktur. Damit werden die

  • Aufwendungen für die erforderliche Erstausstattung in der Festlegungs-, Erprobungs- und Einführungsphase der Telematikinfrastruktur sowie
  • die Betriebskosten im laufenden Betrieb der Telematikinfrastruktur

ausgeglichen. Die Erstattung richtet sich nach der Vereinbarung zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Kassenärztlichen Bundesvereinigungen für die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Leistungserbringer (§ 378 Abs. 2; Anlage 32 zum BMV-Ä, Anlage 11 bis 11d zum BMV-Z).

2.2 Vereinbarungen (Abs. 2)

 

Rz. 4

Das Erstattungsverfahren wird zwischen dem GKV-Spitzenverband und den obersten Landesbehörden (z. B. Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen) vereinbart. Der Abschluss ist gesetzlich auf den 1.10.2020 terminiert. Der GKV-Spitzenverband hat erstmalig eine Finanzierungsvereinbarung geschlossen, die rückwirkend zum 1.1.2021 in Kraft getreten ist (Vereinbarung zum Ausgleich der dem Öffentlichen Gesundheitsdienst entstehenden Kosten im Rahmen der Einführung und des Betriebes der Telematikinfrastruktur gemäß § 382 Absatz 1 und 2 SGB V, www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/telematik/telematik_3/20220222_TI_Vereinbarung_OeGD_GKVSV.pdf; abgerufen: 8.8.2022). Die Vereinbarung kann mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden. Kündigungsberechtigt ist sowohl der GKV-Spitzenverband als auch die Gesamtheit der obersten Landesgesundheitsbehörden. Die Ausstattungs- sowie die Betriebskostenpauschalen werden ab dem 1.7.2022 zwischen den Behörden des Öffentlichen Gesundheitsdienstes und dem GKV-Spitzenverband abgerechnet. Dazu stellt der GKV-Spitzenverband ein Beantragungsportal bereit (https://antraege.gkv-spitzenverband.de; abgerufen am 8.4.2022).

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