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Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) vereinbaren im Benehmen mit der Gesellschaft für Telematik (gematik) und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ein technisches Verfahren zur Authentifizierung der Versicherten im Rahmen der Videosprechstunde. Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung ist nicht an der Vereinbarung beteiligt. Der Arzt prüft die Identität des Versicherten anhand der per Videotelefonie vorgelegten elektronischen Gesundheitskarte.

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