Rz. 12

Die gematik kann der KBV zur Erfüllung ihrer Aufgabe nach Abs. 1 Satz 1 und der Festlegung weiterer MIO Erarbeitungsprioritäten und angemessene Fristen setzen (Satz 1). Werden die Fristen nicht eingehalten, kann die gematik die Deutsche Krankenhausgesellschaft mit der Erstellung der jeweiligen Festlegungen zur Patientenakte beauftragen (Satz 2). Das Benehmen mit den beteiligten Organisationen ist auch in diesem Fall herzustellen. Internationale Standards sind auch durch die Deutsche Krankenhausgesellschaft zu beachten. Das Verfahren nach Ablauf der der KBV gesetzten Frist (z. B. Vorlage der bis zum Fristablauf erarbeiteten Ergebnisse durch die KBV, Fristsetzung für die Deutsche Krankenhausgesellschaft, Einbeziehung der bereits getroffenen Festlegungen der KBV in die weiteren Arbeiten, Nutzung der von der KBV erstellten Verfahrensordnung) legt die gematik fest. Internationale Standards sind auch durch die Deutsche Krankenhausgesellschaft zu beachten (Satz 14).

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