Rz. 2

Über den Verzeichnisdienst werden Nutzer für die sichere Übermittlung von Dokumenten adressiert oder Zugriffsrechte für die elektronische Patientenakte vergeben. Er dient als digitales Adressbuch für alle Leistungserbringer und Institutionen innerhalb der Telematikinfrastruktur. Perspektivisch soll der Verzeichnisdienst für weitere Anwendungen der Telematikinfrastruktur genutzt werden. Der Dienst nimmt spätestens am 1.12.2020 den Betrieb auf. Die erforderlichen Daten werden von den Landesärztekammern, Landeszahnärztekammern, Kassenärztlichen Vereinigungen, Kassenzahnärztlichen Vereinigungen, Landesapothekerkammern, Psychotherapeutenkammern und der Deutschen Krankenhausgesellschaft übermittelt. Die gematik betreibt den Verzeichnisdienst. Nur mithilfe eines solchen Verzeichnisses ist die zutreffende Adressierung von Nutzern für eine sichere Übermittlung der Dokumente und eine Vergabe von Zugriffsrechten für die elektronische Patientenakte gewährleistet (Freudenberg, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB V, 4. Aufl., § 313 Rz. 14).

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