Rz. 23

Zur Wahrung der deutschen Interessen im Bereich der Gesundheitstelematik in Europa soll die gematik im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit zukünftig auch Aufgaben auf europäischer Ebene wahrnehmen, soweit die Telematikinfrastruktur betroffen ist oder in der Zukunft betroffen sein könnte (Satz 1; BT-Drs. 18/5293 S. 47). Dies betrifft z. B. die Mitarbeit in Standardisierungs- und Normungsgremien auf europäischer Ebene und das Gebiet der grenzüberschreitenden elektronischen Gesundheitsdienste. Eine Mitarbeit der gematik in den entsprechenden Gremien ist erforderlich, um Entwicklungen auf europäischer Ebene mitzugestalten und eine Vereinbarkeit mit den Regelungen zur Telematikinfrastruktur zu erreichen (Sätze 2 bis 4). Dazu gehört insbesondere auch, dass die gematik bei den Arbeiten auf europäischer Ebene darauf hinwirkt, dass das hohe, für die Telematikinfrastruktur geltende deutsche Datenschutzniveau gewährleistet wird. Das BMG kann der gematik dabei Weisungen erteilen.

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