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Die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen vereinbaren mit dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen das Nähere zur bundesweiten Verwendung der elektronischen Gesundheitskarte als Versicherungsnachweis (Vereinbarung v. 1.10.2020, www.kbv.de/media/sp/04a_elektr._Gesundheitskarte.pdf; abgerufen: 14.1.2023).

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