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Die Rechtsvorschrift ist durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz – GMG) v. 14.11.2003 (BGBl. I S. 2190) mit Wirkung zum 1.1.2004 eingefügt worden. Ausschlaggebend dafür waren die Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Gesundheit und Soziale Sicherung des Deutschen Bundestages (BT-Drs. 151/1584), denen der Bundestag mit Gesetzesbeschluss v. 26.9.2003 (BR-Drs. 675/03) gefolgt war. Im ursprünglichen Gesetzentwurf zum GMG war die Vorschrift nicht enthalten.

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