Rz. 2

Ab 1.1.2022 wird ein verpflichtendes elektronisches Meldeverfahren zwischen Hochschulen und Krankenkassen eingeführt, damit das Meldeverfahren zur Krankenversicherung der Studenten einheitlichen modernen technischen Standards gerecht wird. Die Norm enthält alle notwendigen Regelungen zum Meldeverfahren und zu den Informationspflichten zur Krankenversicherung der Studenten einschließlich erforderlicher Übergangsregelungen bis zum 31.12.2021. Die bisherigen Regelungen in § 200 Abs. 2 und der Studentenkrankenversicherungs-Meldeverordnung werden damit ersetzt.

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