Begriff

Bestandteil der Regelungen zur – in der Regel jährlichen – Rentenanpassung in der gesetzlichen Rentenversicherung ist eine sog. Schutzklausel. Sie verhindert, dass die Renten sinken.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: Die Schutzklausel allgemein ist in § 68a Abs. 1 Satz 1 SGB VI normiert.

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