Rz. 38

Die Begriffe Krankenkraftwagen, Krankentransportwagen (KTW) und Krankenwagen werden synonym gebraucht. Deshalb wird nachstehend nur noch von Krankentransportwagen gesprochen.

Der Transport mit einem Krankentransportwagen ist bei einem Rehabilitanden dann notwendig, wenn ein öffentliches Verkehrsmittel, ein Taxi oder ein Mietwagen nicht benutzt werden kann.

Ein Krankentransportwagen ist ein Transportfahrzeug für nicht-akute Transporte von verletzten oder erkrankten Personen unter geeigneten Transportbedingungen, einschließlich einer Betreuung durch qualifiziertes Personal. Das bedeutet, dass der Patient während des Transportes der besonderen Ausstattung des Fahrzeugs oder einer Betreuung durch Fachpersonal bedarf (Normblatt DIN 13050:2009-02). Nicht zum Krankentransportwagen in diesem Sinne gilt der Patientenfahrdienst (= nicht qualifizierter Krankentransport) – z. B. für Hol- und Bringdienste (vgl. Rz. 24).

Folgende Indikationen können z. B. einen Krankentransport begründen:

  • Patient ist nicht oder nur eingeschränkt gehfähig und muss getragen werden. Dieses ist oft bei neurologisch erkrankten Rehabilitationspatienten der Fall; insbesondere bei Patienten in den Phasen B und C erfolgt eine Verlegung vom Krankenhaus in die Rehabilitationseinrichtung zu einem Zeitpunkt, in dem der Patient noch einer intensiven Betreuung bedarf.
  • Patient hat einen reduzierten Allgemeinzustand oder leidet an allgemeiner Schwäche.
  • Patient ist verwirrt oder desorientiert und muss betreut werden.

Die Notwendigkeit eines Krankentransportes für die Hin- als auch für die Rückfahrt ist jeweils getrennt zu beurteilen.

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