Rz. 17

Unter der hochschulischen Weiterbildung ist sowohl die hochschulische Weiterbildung im Anschluss an eine duale oder schulische Berufsausbildung als auch die rein akademische Aus- und Weiterbildung zu verstehen. Insofern kommen z. B. Hilfen bei der Aufnahme eines Meisterkurses oder eines Bachelorstudiums im Anschluss an eine vorherige Berufsausbildung nach Nr. 4 in Betracht, aber auch die Aufnahme eines Masterstudiums nach Abschluss des Bachelorstudiums bzw. eines Promotionsstudiums nach Abschluss des Masterstudiums.

 

Rz. 18

Die Förderung der schulischen oder hochschulischen Weiterbildung setzt nicht voraus, dass die zuvor absolvierte Berufsausbildung bereits durch Leistungen der Eingliederungshilfe gefördert wurde.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt SGB Office Professional . Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge