Rz. 2

Die Vorschrift enthält eine Übergangsregelung zum Einsatz des Einkommens. Sie stellt sicher, dass Leistungsberechtigte durch den aufzubringenden Betrag nach Kapitel 9 des SGB IX nicht höher belastet sind, als nach dem bis 31.12.2019 geltenden Recht des SGB XII für die Leistungen des bis zu diesem Zeitpunkt noch geltenden Kapitel 6 (§§ 53 bis 60a SGB XII).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt SGB Office Professional . Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge