Rz. 13a

Nach einer Studie des IAB würden sich bei einer Anwartschaftszeit von 4 Monaten innerhalb einer Rahmenfrist von 2 Jahren bei einer Gewichtung mit einer mittleren Inanspruchnahme rd. 280.000 zusätzliche Anspruchsberechtigte auf Alg ergeben.

 

Rz. 13b

Bei einer Anwartschaftszeit von 12 Monaten innerhalb einer Rahmenfrist von 3 Jahren ergäben sich dem IAB zufolge bei einer Gewichtung mit einer mittleren Inanspruchnahme rd. 45.000 zusätzliche Anwartschaften auf Alg (vgl. BT-Drs. 19/1039). Die Bundesregierung geht aktuell aufgrund der guten Lage am Arbeitsmarkt davon aus, dass sich gegenüber dem Studienzeitpunkt des IAB zwischenzeitlich jeweils weniger Leistungsbezieher ergeben würden als seinerzeit ermittelt. Durch das Qualifizierungschancengesetz wird die Rahmenfrist jedenfalls lediglich um 6 Monate (ab 2020) verlängert.

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