Rz. 14

Vergleichsmaßstab sind die Berufsbildungswerke und Berufsförderungswerke. Die sonstigen Einrichtungen müssen den in Rz. 11 genannten Mindestkriterien entsprechen und das Ziel einer beruflichen Rehabilitation verfolgen. Die Einrichtungen müssen daher für die besonderen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen ausgelegt sein. Beispiele für vergleichbare Einrichtungen sind Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege, behinderungsgerechte Fachschulen und medizinisch-berufliche Rehabilitationsträger. Gerade den Einrichtungen der medizinisch-beruflichen Rehabilitation (Phase II-Einrichtungen) kommt besondere Bedeutung zu. Es sind besondere Rehabilitationszentren für spezielle Krankheits- oder Behinderungsarten, insbesondere primär für chronische Erkrankungen. Sie schließen die Lücke zwischen der medizinischen Akutbehandlung und Erstversorgung (Phase I) und der beruflichen Rehabilitation (Phase III), die der Ausbildung oder Umschulung dient. In den Einrichtungen werden Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben unter einem Dach erbracht. Hierzu zählen z. B. die Abklärung der beruflichen Eignung oder Arbeitserprobung, Belastungserprobung, Berufsvorbereitung und berufliche Anpassung. Nicht zu den Einrichtungen i. S. d. § 51 Abs. 1 Satz 1 SGB IX gehören die Arbeitsbereiche der Werkstätten für behinderte Menschen (vgl. auch zur Abgrenzung die Komm. zu § 117 Abs. 2).

Berufliche Trainingszentren sind spezielle, vergleichbare Rehabilitationseinrichtungen, deren Schwerpunkt auf Hilfen für Menschen mit psychischen Behinderungen liegt. Es handelt sich hier um regionale, ambulante Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation nach § 35 SGB IX. Es gibt nur regionale Standorte und kein bundesweites Angebot. Ziel ist die Unterstützung von Menschen nach einer psychischen Erkrankung zum Wiedereinstieg in das Berufsleben (vorrangig erster Arbeitsmarkt). Dazu begleiten Berufsfachkräfte, Psychologen, Sozialpädagogen und Ergotherapeuten in einem interdisziplinären Team die Teilnehmer bis zur Integration in Arbeit. Arbeitsschwerpunkte sind die Einschätzung der Leistungsfähigkeit, darauf aufbauende individuelle Trainings, Praktika, Qualifizierungen, Aus- und Weiterbildungen und die Unterstützung bei der Rückkehr in die Arbeit. Sie kommen häufig im Anschluss an eine medizinische Rehabilitationsmaßnahme in Betracht.

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