Rz. 1

Die Vorschrift wurde mit Art. 2 Nr. 18 des Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) mit Wirkung zum 1.4.2012 eingeführt.

 

Rz. 2

Die Vorschrift ermächtigt die Bundesagentur für Arbeit, Näheres zu Berufsorientierungsmaßnahmen und Maßnahmen der Berufseinstiegsbegleitung zu bestimmen. Eine auf § 50 beruhende Anordnung der Bundesagentur für Arbeit liegt noch nicht vor. Vor Erlass einer Anordnung sollen zunächst die Erfahrungen mit dem Instrument der Berufseinstiegsbegleitung gesammelt werden (Geschäftsanweisung Berufseinstiegsbegleitung, Stand: 11/2014). Auf Basis des § 421s Abs. 9 ist die Anordnung des Verwaltungsrates der Bundesagentur für Arbeit zur Förderung der Berufseinstiegsbegleitung (Berufseinstiegsbegleitungs-Anordnung) v. 26.9.2008 erlassen worden. Die Anordnung ist nach wie vor geltendes Satzungsrecht (Brecht-Heitzmann, in: Gagel, SGB III, § 50 Rz. 2).

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