Rz. 10

 
Sozialpauschale (§ 21 Abs. 2 BAföG) Betrag in Euro ab 1.8.2019 Betrag in Euro ab 1.8.2020 Betrag in Euro ab 1.8.2021

rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer 

(Proz. Wert/Maximalabzugsbetrag)

21,3 %

14.600
unverändert unverändert

Nichtrentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer 

(Proz. Wert/Maximalabzugsbetrag)

15,5 %

8.500
unverändert unverändert

Nichtarbeitnehmer und auf Antrag von der Versicherungspflicht befreite Personen 

(Proz. Wert/Maximalabzugsbetrag)

37,7 %

25.500
unverändert unverändert

Personen im Ruhestandsalter

(Proz. Wert/Maximalabzugsbetrag)

15,5 %

8.500
unverändert unverändert

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