Beitragszahlungen sind unmittelbar an den zuständigen Träger der Rentenversicherung zu leisten.[1] Die Beitragszahlungen können durch

  • Abbuchung (Einzugsermächtigung),
  • Überweisung oder Einzahlung,
  • Scheck oder
  • Barzahlung

erfolgen.

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